Folgen deutscher Kolonialgeschichte: Familie Liebl aus Siegen – Abschiebung, weil ein Stempel von Kaiser Wilhelm fehlt?

Die Herzen der Familie Liebl schlagen für zwei Kontinente: Afrika und Deutschland. Der Grund: Ihre Urgroßmutter stammt aus Togo, ihr Urgroßvater aus Deutschland, genauer, aus Straubing. Der deutsche Arzt Dr. Friedrich Liebl heiratete die Togolesin im Jahr 1908 in der Kolonie Togo. Eine Familiengeschichte, die deutsche Behörden nicht anerkennen. Stattdessen pochen sie auf die Gültigkeit damaliger rassistisch-kolonialistisch geprägter Gesetze, die „Mischehen“ um jeden Preis verhindern sollten.

1908 heiratete Dr. Friedrich Liebl aus Straubing in der damals deutschen Kolonie Togo eine junge Frau. Seine Urenkelinnen leben seit sechs Jahren in Siegen, die Ururenkel gehen hier zur Schule. Nun sollen sie abgeschoben werden – wegen eines Formfehlers aus der Kaiserzeit.

Siegen. Im Besprechungsraum von Rechtsanwalt Daniel Nierenz stapeln sich Akten, Bescheide und Kopien – Papier, das über das Leben der Familie Liebl entscheidet. Seit etwa sechs Jahren lebt sie in Siegen, die Kinder gehen zur Schule, spielen teils im Verein Fußball und bringen gute Zeugnisse mit. Der 16-jährige Darryl bereitet sich auf sein Abitur vor.

Zur Familie gehören Ami Tido Liebl, ihr Ehemann Teko Folly-Ady (arbeitet bei MD Print) und ihre drei Kinder sowie zwei weitere Schwestern (eine mit zwei Kindern), die ebenfalls in Siegen leben. Wie Teko Folly-Ady würden auch sie gerne arbeiten, doch sie sagen: „Wir dürfen nicht arbeiten.“ Ein Dokument wirft ihnen eine angeblich unerlaubte Einreise vor – der Kern einer verrückten Geschichte, die bis ins Jahr 1908 zurückreicht.

Kein Zweifel am Urahnen

Die Geschichte beginnt bei Dr. Friedrich Liebl, einem Arzt aus Straubing, der Anfang des 20. Jahrhunderts in der damaligen deutschen Kolonie Togo tätig war. Nach „taz“-Berichten heiratete er dort 1908 nach lokalem Recht Edith Kokoé Ajavon. Aus der Verbindung ging 1910 Jean Johann Liebl hervor, der Großvater der drei Schwestern, die im Mai 2026 im Büro von Rechtsanwalt Daniel Nierenz in Netphen sitzen.

Deren Vater Rodolph Dovi Liebl erhielt laut „taz“-Recherche 1996 deutsche Papiere, die später wieder entzogen wurden – ein Schicksal, das seitdem mehrere Familienmitglieder trifft. Die Existenz des deutschen Urgroßvaters wird nicht bestritten, wohl aber die Gültigkeit seiner Ehe nach Kolonialrecht. Als Begründung führen die Behörden eine fehlende Genehmigung Kaiser Wilhelms II. an – kein Scherz.

Geforderte Legitimierung fast unmöglich

Ohne diese formale Legitimierung, so die Argumentation der Behörden, sei eine Vererbung der Staatsangehörigkeit nicht möglich gewesen, da sie nur bei einer als deutsch anerkannten Ehe vorgesehen war. Wissenschaftler sind sich allerdings sicher, dass damals eine Legalisierung solcher „Mischehen“ politisch unerwünscht und damit rechtlich nahezu unmöglich war. (Siehe auch eine Diskussion um ein gänzliches Verbot einer „Mischehe“ im Jahr 1912)

Die Folgen prägen die Familie bis heute. Auch der Onkel der Schwestern, Gerson Liebl, erhielt zunächst einen deutschen Pass, der später wieder entzogen wurde (eine wissenschaftliche Ausarbeitung dieses Falles findet sich hier). Er bemüht sich seit den 1990er-Jahren um Anerkennung. Laut „taz“, die den Fall „Gerson Liebl“ von Beginn an verfolgte, legte er zahlreiche Belege vor, darunter eine im Bundesarchiv Koblenz verwahrte „Mulattenliste“, die zeigt, dass die Kolonialverwaltung die Verbindung kannte und Friedrich Liebl als „Zahlvater“ führte.

Pässe trotz Kenntnis

Um 2019 stellte die deutsche Botschaft in Lomé auch den drei Siegener Schwestern und ihren Kindern deutsche Pässe aus, mit denen die Familie legal einreiste. 2021 nahmen wahlberechtigte Mitglieder sogar an der Bundestagswahl teil. „Die Pässe waren nicht gefälscht“, sagt Klaus Stanek von der Kanzlei Nierenz – die Familie habe auf deren Gültigkeit vertraut.

Die Stadt Siegen verweist dagegen auf eine Entscheidung von 1986, wonach entsprechende Nachweise zu Unrecht ausgestellt worden seien, und wirft den Schwestern vor, 2020 „wider besseres Wissen“ gehandelt zu haben – was diese zurückweisen. Die Pässe wurden 2021 eingezogen, Gerichte bestätigten dies bis 2025. Unklar bleibt, warum Behörden (in dem Fall die deutsche Botschaft) trotz dieser Linie über Jahre gültige Pässe ausstellten, auf deren Rechtmäßigkeit sich die Familie verlassen und ihren Lebensmittelpunkt nach Siegen verlagert hatte.

Es entsteht ein ernstes Problem: Teko Folly-Ady darf mit Duldung in Siegen arbeiten, während seine Frau und die Kinder nach Karlsruhe ziehen sollen. Die Stadt verweist auf einen Verteilbescheid vom 19. April 2021 und sieht sich nicht mehr zuständig; Klagen seien 2026 „wegen Nichtbetreibens“ eingestellt worden. Das irritiert Rechtsanwalt Nierenz, der von einem möglichen Versäumnis der früheren Vertretung einer anderen Kanzlei spricht.

Für die Kinder droht damit kurz vor Schuljahresende ein Bruch. Ziehen sie nach Karlsruhe, sind ihre gesamten bisherigen Leistungen dieses Schuljahres nicht mehr verwertbar. Fatal vorrangig für den Ältesten, der kurz vor dem Abitur steht.

Verzweifelter Arbeitgeber

Und: Bleibt der Vater in Siegen, wird die Familie getrennt, geht er mit, verliert er womöglich seine Arbeit. Damit geriete auch der Arbeitgeber unter Druck, sollte sich der Vater gegen eine Trennung entscheiden. Teko Folly-Ady kam laut MD-Print-Geschäftsführer Dietrich Sander im Oktober 2022 nach „einer beeindruckenden Initiativbewerbung mit Arbeitsproben aus Togo“ als Praktikant ins Unternehmen. Sander zufolge bediente er bereits nach zwei Wochen selbstständig die Druckmaschinen und erhielt später einen Arbeitsvertrag.

Sander zeigt sich besorgt: „Für uns wäre es eine Katastrophe, wenn er weg wäre.“ Folly-Ady arbeite in der Produktion an Druckmaschinen, übernehme Folienzuschnitt, Beschriftungen und Montagen; sein Ausfall würde ein Viertel der Arbeitskraft fehlen lassen. Und: „Er ist immer pünktlich – egal ob mit Bus oder Rad, um 8 Uhr steht er da“, sagt Sander. Zugleich zeigt er Verständnis für die familiäre Situation: „Ich bin selbst Familienvater.“ Er frage sich, warum jemand, der alles richtig mache, von seiner Familie getrennt werden solle. „Warum muss man eine solche Familie abschieben? Die Kinder sind hervorragend integriert und super in der Schule.“

Trotz versäumter Schritte und unklarer Perspektive gibt Rechtsanwalt Daniel Nierenz noch nicht auf. Am 16. Mai 2026 stellte er beim Verwaltungsgericht Arnsberg einen Eilantrag für Ami Tido Liebl und ihre drei Kinder. Zuvor hatte das Gericht bereits festgestellt, dass die Einreise mit Pässen einer deutschen Auslandsvertretung erfolgte und aus Sicht der Kanzlei nicht „unerlaubt“ gewesen sein könne.

Zwei Tage später reagierte das Gericht und forderte eine Stellungnahme der Stadt Siegen. Vollziehungsmaßnahmen sollen bis zur Entscheidung unterbleiben. Parallel bereitet die Kanzlei weitere Anträge vor.

Die Familie soll dennoch bis Ende Mai nach Karlsruhe umziehen (ohne den Vater), während Togo ihnen die Staatsbürgerschaft aberkannt hat – es würde die Staatenlosigkeit drohen. Eine Abschiebung ist damit nach deutschem Recht unmöglich; die Familie sitzt dann aber in Deutschland fest, ohne Aussicht auf eine Arbeit oder Ausbildung. (Quelle: Siegener Zeitung, Text und Foto, mit frdl. Genehmigung der Autorin Katja Paczynski)

HIER wurde eine Spendenaktion ins Leben gerufen, damit Familie Liebl in Deutschland bleiben kann.