
Im Rahmen einer Kontrolle einer Reisenden aus Ghana, haben Zollbeamte zwei zum Verzehr bestimmte Antilopen festgestellt. Sie waren im Gepäck der Frau versteckt und sind bei der Röntgenkontrolle entdeckt worden. Das Fleisch ist aufgrund tierseuchenrechtlicher Regelungen nicht einfuhrfähig. Es wurde eingezogen und anschließend der fachgerechten Vernichtung zugeführt. Afrika-Kuriosum des Tages: Hauptzollamt München stellt „Delikatesse“ aus Ghana sicher weiterlesen