DR Kongo: Oppositionspolitiker und Ex-Premierminister Matata Ponyo zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt

DR Kongo: Oppositionspolitiker und Ex-Premierminister Matata Ponyo zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt
Symbilbild, erstellt mit KI

In der Demokratischen Republik Kongo (DRK) hat das Verfassungsgericht am Dienstag, dem 20. Mai, den Oppositionspolitiker und ehemaligen Premierminister Augustin Matata Ponyo (Amtszeit: 2012–2016) zu zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Grund ist die Veruntreuung von über 245 Millionen US-Dollar, die für das Projekt des agroindustriellen Parks von Bukangalonzo im Umland der Hauptstadt Kinshasa bestimmt waren. Seine Mitangeklagten, der ehemalige Gouverneur der Zentralbank, Deogratias Mutombo, und der südafrikanische Geschäftsmann Christo Grobler, die sich derzeit im Ausland aufhalten, erhielten jeweils fünf Jahre Haft, berichtet RFI.

Damit endet ein Justizdrama, das seit seiner Eröffnung im Jahr 2021 zahlreiche Wendungen genommen hatte.

Neben der Freiheitsstrafe wurde Matata Ponyo für fünf Jahre der Ausübung öffentlicher Ämter, des Wahlrechts sowie einer möglichen vorzeitigen Entlassung beraubt. Die Strafe fällt damit geringer aus als die vom Staatsanwalt geforderten 20 Jahre Haft.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Matata Ponyo die Veruntreuung geplant, daran teilgenommen und davon profitiert habe, unter anderem durch die Genehmigung überteuerter Zahlungen und nie ausgeführter Arbeiten. Insgesamt flossen mehr als 156 Millionen Dollar in das Agropark-Projekt und 89 Millionen in den Bau eines internationalen Marktes in Kinshasa – beide Vorhaben blieben jedoch ohne Ergebnis. Zudem habe Matata Ponyo sich rechtswidrig wieder in die Rolle des Finanzministers begeben, ein Amt, das er vor seiner Zeit als Premierminister innehatte. Das Gericht ordnete die Beschlagnahmung der Vermögenswerte der drei Angeklagten im Verhältnis zur veruntreuten Summe an.

Die Verteidigung von Matata Ponyo bezeichnete das Urteil als „spektakulär“ und „ungerecht“. Sein Anwalt, Maître Laurent Onyemba, kündigte an, möglicherweise die Verfassungsmäßigkeit des Urteils vor denselben Richtern anzufechten, sofern sein Mandant zustimme. „Es war alles, nur kein rechtsstaatliches Verfahren. Eine Aneinanderreihung von Fakten, losgelöst vom Recht. Das Urteil steht im Widerspruch zur Wahrheit und schadet der Glaubwürdigkeit unserer Justiz. Wir werden, sofern die Mandanten zustimmen, eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Für uns steht fest: Es handelt sich um einen politischen Prozess. Das Urteil ist für uns nicht bindend.“