EU erklärt drei afrikanische und vier weitere Staaten zu sicheren Herkunftsländern

EU erklärt drei afrikanische und vier weitere Staaten zu sicheren Herkunftsländern

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, sieben Länder als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ einzustufen. Ziel ist es, die Bearbeitung von Asylanträgen von Staatsangehörigen dieser Länder zu beschleunigen.

Laut dem Vorschlag sollen Asylverfahren für Antragsteller aus diesen Ländern in einem beschleunigten Verfahren abgewickelt werden. Entscheidungen sollen innerhalb von drei Monaten erfolgen – bisher dauert dies in der Regel rund sechs Monate. Die Kommission begründet diesen Schritt mit den sehr niedrigen Anerkennungsquoten für Asylsuchende aus diesen Ländern, die häufig unter fünf Prozent liegen. Konkret handelt es sich um Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, den Kosovo, Marokko und Tunesien.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren diesen Vorschlag jedoch scharf. Amnesty International und andere Gruppen warnen davor, dass die Einstufung dieser Länder als „sicher“ die komplexen politischen und gesellschaftlichen Realitäten vor Ort verkenne. Dadurch könnten gefährdete Gruppen wie politische Aktivistinnen, Journalistinnen oder Minderheiten einem höheren Risiko ausgesetzt sein.

In Deutschland ist das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ im Grundgesetz verankert und im Asylgesetz weiter konkretisiert. Demnach ist die Bundesregierung verpflichtet, die Sicherheitslage in diesen Ländern mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen und die Liste gegebenenfalls anzupassen.

Seit 2015 gelten neben Senegal und Ghana auch Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Serbien, Kosovo, Albanien und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten. Im Jahr 2023 wurden zusätzlich die Republik Moldau und Georgien in die Liste aufgenommen.

Ein Gesetz zur Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten wurde zwar 2016 vom Bundestag verabschiedet, scheiterte jedoch an der fehlenden Zustimmung im Bundesrat – insbesondere aufgrund von Bedenken der Grünen hinsichtlich der Menschenrechtslage in diesen Ländern.

Im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 einigten sich die Regierungsparteien darauf, die Liste sicherer Herkunftsstaaten zu erweitern und zunächst Algerien, Marokko, Indien und Tunesien als solche einzustufen.

Derzeit beantragen relativ wenige Menschen aus als „sicher“ eingestuften Staaten Asyl in Deutschland. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht in der Regel davon aus, dass in diesen Ländern keine politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts droht. Daher werden Asylanträge aus diesen Staaten häufig als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.

Regelungen für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland:

  1. Asylbewerber*innen aus sicheren Herkunftsstaaten verbleiben in der Regel bis zur Entscheidung über ihren Antrag in Erstaufnahmeeinrichtungen.
  2. Während des laufenden Asylverfahrens dürfen sie nicht arbeiten. Für andere Asylsuchende ist eine Arbeit nach drei Monaten erlaubt.
  3. Wird der Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, bleibt nur eine Woche Zeit zur Ausreise. Bei anderen abgelehnten Asylanträgen beträgt die Frist in der Regel 30 Tage.
  4. Auch für eine Klage gegen die Entscheidung bleibt nur eine Woche Zeit – im Gegensatz zu zwei Wochen bei anderen Asylsuchenden.

Während die EU und Deutschland auf eine effizientere Abwicklung von Asylverfahren hinarbeiten, mahnen Menschenrechtsorganisationen zur Vorsicht: Es müsse stets ein Ausgleich zwischen beschleunigten Verfahren und dem Schutz der Menschenrechte gewährleistet sein. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat sollte auf einer umfassenden Bewertung der Lage vor Ort beruhen – insbesondere unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Risiken für besonders schutzbedürftige Gruppen.

Für Asylsuchende aus den betroffenen Ländern könnten diese Änderungen zwar zu schnelleren Entscheidungen führen, gleichzeitig aber auch zu einer strengeren Prüfung und einer höheren Ablehnungsquote. Flüchtlingshilfswerke betonen daher, wie wichtig es sei, detaillierte und überzeugende Nachweise für die Schutzbedürftigkeit vorzulegen, um sich im sich wandelnden Asylsystem Europas zurechtzufinden. (Quelle: African Courier)