
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben gegenüber tunesischen Partnern wiederholt deutlich gemacht, dass bei der Zusammenarbeit im Migrationsbereich humanitäre Standards und die Menschenrechte von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten zu beachten sind. Dazu habe sie auch auf die Rechte verwiesen, zu denen sich Tunesien in internationalen Abkommen verpflichtet habe.
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